Betriebliche Informationen

Neuerungen zur Digitalisierung bei Gründung von Gesellschaften

Bereits im Juli 2019 traten Teile des im Jahr 2018 von der Europäischen Kommission beschlossenen Gesellschaftsrechtspakets in Kraft. Ziel dieses Pakets ist die Integration der fortschreitenden Digitalisierung im Bereich des Gesellschaftsrechts.
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Gründung und Offenlegungspflichten von Unternehmen im Zeitalter der Digitalisierung

Eine in diesem Zusammenhang durchgeführte Studie, die die Auswirkungen der Digitalisierung auf das Gesellschaftsrecht untersucht, zeigt positive Auswirkungen  auf das Effizienzniveau in Unternehmen (unsere Rede ;-)), aber auch eine erhöhte Rechtssicherheit.

Der zentrale Punkt des Gesellschaftsrechtspakets ist nun die Online-Gründung von Kapitalgesellschaften. Obwohl es bereits früher Versuche gab, Regelungen zur Online-Gründung zu etablieren, konnten sich Ideen wie die „SUP“, eine Ein-Personen-GmbH nicht durchsetzen.

Digitaler Gründungsprozess

Künftig soll der Gründungsprozess vollständig online durchgeführt werden und zwar unabhängig von der Gründungsart, der Anzahl der Beteiligten und der gewählten Gesellschaftsform.

Dazu soll es ausreichend sein, elektronische Kopien von Dokumenten wie z.B. den Personalausweisen oder Reisepässen einzureichen.

Da in Deutschland bislang der Notar für die Gründung einer Gesellschaft eine wesentliche Rolle spielt, müssen zunächst die gesetzlichen Regelungen entsprechend der neuen europäischen Regelungen angepasst werden. Die notarielle Beurkundung wird auch weiterhin anerkannt. Künftig soll deshalb eine Kombination von elektronischem Personalausweis und einer Videokonferenzen mit einem Notar die Echtheit von Dokumenten gewährleisten. Des Weiteren werden auf diese Weise die Vorschriften des Geldwäschegesetzes erfüllt.

Geplant ist ein verbindliches Zeitfenster von 5 Arbeitstagen zum Abschluss einer Online-Gründung.Dies soll insbesondere die vermehrte Verwendung von Musterverträgen und –formularen gewährleistet werden.

Auch wenn die Einzelheiten der Umsetzung in deutsches Recht noch nicht abschließend geklärt sind, ist davon auszugehen, dass die Gesellschaftsrechtrichtlinie einen wesentlichen Schritt in die Zukunft vorgeben wird. Die Umsetzungsfrist endet grundsätzlich am 01.08.2021, so dass wir uns bereits in naher Zukunft auf eine digitalere, effizientere und doch vertrauenswürdige Veränderung der gesellschaftsrechtlichen Prozesse freuen dürfen.

Bei weiteren Fragen zum Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Bereich des Gesellschaftsrechts mailt uns unter info@tw-steuer.de.

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