Betriebliche Informationen

Neuerungen zum 1.1.2020 im Berufsbildungsgesetz

Zum 1.1.2020 ist das sog. Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) in Kraft getreten, das vor allem eine wesentliche Änderung im Bereich der Vergütung mit sich bringt.
Start > Betriebliche Informationen > Neuerungen zum 1.1.2020 im Berufsbildungsgesetz

Gesetz der Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG)

Mindestausbildungsvergütung

Für Aus­bil­dun­gen, die ab dem 1.1.2020 begin­nen wird eine Min­dest­aus­bil­dungs­ver­gü­tung von 515€ fest­ge­legt. Die­se erhöht sich schritt­wei­se bis zum Jahr 2023 auf 620€ für Aus­zu­bil­den­de im ers­ten Lehr­jahr. Im zwei­ten Lehr­jahr wird die­se um einen Auf­schlag von 18%, im drit­ten Lehr­jahr um 35% erhöht.

Aus­bil­dungs­be­trie­be, die an Tarif­ver­trä­ge gebun­den sind, kön­nen wei­ter­hin die tarif­lich gere­gel­te Aus­bil­dungs­ver­gü­tung zah­len, auch wenn die­se unter­halb der fest­ge­leg­ten Min­dest­aus­bil­dungs­ver­gü­tung liegt.

Eine wei­te­re Ände­rung ist die Erstat­tung der an die Aus­zu­bil­den­den gezahl­ten Bei­trä­ge bis zur Höhe der oben auf­ge­führ­ten Min­dest­aus­bil­dungs­ver­gü­tung bei außer­be­trieb­li­chen Aus­bil­dun­gen an den jewei­li­gen Maßnahmenträger.

Neue Ausbildungsbezeichnungen für höhere Berufsausbildungen

Des Wei­te­ren wer­den höhe­re Berufs­aus­bil­dun­gen künf­tig mit neu­en Aus­bil­dungs­be­zeich­nun­gen abge­schlos­sen. Gesel­len dür­fen sich künf­tig „geprüf­te Berufs­spe­zia­lis­ten“ bezeich­nen. Für Meis­ter und Fach­wir­te gilt künf­tig die Bezeich­nung „Bache­lor Pro­fes­sio­nal“, für IHK-Betriebs­wir­te und Berufs­päd­ago­gen „Mas­ter Professional“.

Durch die­se Bezeich­nung soll die Gleich­wer­tig­keit von beruf­li­cher Fort­bil­dung und Stu­di­um ver­deut­licht werden.

Zum Abschluss noch ein Hinweis in „eigener Sache“

Die Steu­er­be­ra­ter­kam­mern in Deutsch­land bei­spiels­wei­se emp­feh­len für das ers­te Aus­bil­dungs­jahr eine Ver­gü­tung von 796€ (im Bun­des­durch­schnitt), für das zwei­te Aus­bil­dungs­jahr 897€ und 1.002€ für das drit­te Aus­bil­dungs­jahr – eine Aus­bil­dung in unse­rem Beruf ist also nicht nur auf­grund der abwechs­lungs­rei­chen und span­nen­den Tätig­keit emp­feh­lens­wert, neben der hoch­ge­lob­ten „Kri­sen­si­cher­heit“ erwar­tet Aus­zu­bil­den­de eine über­durch­schnitt­li­che Vergütung.

Steuerberater Koblenz

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch!

Wir wis­sen, wie es ist, Unternehmer:in zu sein, denn wir sind sel­ber wel­che. Wir las­sen Sie bei Ihren Steu­ern und Ihrem Vor­ha­ben nicht allein.
Termin vereinbaren